Fallbeispiel

Veröffentlicht am 19. April 2023 um 12:00

Schon mal gehört🧐? Jagdhaftpflichtversicherung🦌🐗🦃.

Ja, so was gibt es und tatsächlich ist sie auch beim Erhalt des Jagdscheins vorzuweisen📄!

Das betrifft z. B. Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher usw.

Unser Jäger Rudolf muss leider am eigenen Leib herausfinden, wofür die Jagdhaftpflicht unter anderem sinnvoll ist😯.

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